Aktuelle Tagsätze LPZ Knittelfeld
Zusatzleistungen und Zuschläge
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Die Kosten für die Bewohnerin/den Bewohner setzen sich aus der sogenannten Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Hotelkomponente beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung.
Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe. Der Pflegezuschlag ist höher als das Pflegegeld, weil der Aufwand für die Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig abgedeckt ist.
Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mit-zuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen.
Gültig ab 01.02.2020, Zweibettzimmer
Pflegestufe |
Grundleistung (EUR) |
Pflegezuschlag (EUR) |
Tagsatz (EUR) |
0 |
63,73 |
|
63,73 |
1 |
63,73 |
16,07 |
79,80 |
2 |
63,73 |
23,25 |
86,98 |
3 |
63,73 |
41,46 |
105,19 |
4 |
63,73 |
61,07 |
124,80 |
5 |
63,73 |
74,42 |
138,15 |
6 |
63,73 |
90,74 |
154,47 |
7 |
63,73 |
96,10 |
159,83 |
Die neuen Tarife sind für Selbstzahler ab 01.02.2020 gültig. Für Selbstzahler (Personen, die keine Sozialhilfe erhalten) können auch andere Tarife vereinbart werden. Diese dürfen aber nicht höher sein als die Tarife für die Bezieher der Sozialhilfe.
Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur oder Fußpflege. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer. Bei Inanspruchnahme wird daher ein Einzelzimmerzuschlag von 6 Euro pro Tag verrechnet.
Wer bezahlt die Pflegeheimunterbringung?
Grundsätzlich sind die Kosten vom Heimbewohner selbst zu tragen (Pension, Pflegegeld und aus sofort verwertbarem Sparvermögen).
Welchen Betrag muss die Heimbewohnerin/der Heimbewohner selber leisten?
Max. 80% der Pension und 80% des Pflegegeldes werden zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen.
Was ist, wenn die Pflegeheimkosten mit dem Einkommen etc. nicht bezahlt werden können?
Im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes liegt dann eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vor. Somit kann ein Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs durch Übernahme der Heimkosten gestellt werden.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
€ 69,73/Tag + Pflegezuschlag
Wie hoch ist der Regress?
Der Vermögensregress wurde mit 1.1.2018 außer Kraft gesetzt.
Mehr Informationen zum Pflegeregress sowie die Berechnungsgrundlagen finden Sie auf dem Gesundheitsportal der Landesregierung.
Mehr Informationen zum Thema Kosten finden Sie in unserem Heimstatut. Außerdem steht auch unsere Kollegin Frau Annemarie Rabitsch bei Fragen und etwaigen Unklarheiten gerne zur Verfügung:
Frau
Annemarie RabitschTel.: 03512 / 82456 614
Fax: 03512 / 82456 610
E-Mail: Annemarie.rabitsch@kages.at